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Solaranlagen in Ostprignitz-Ruppin

In Verbindung mit der Energiewende, um Umweltbelastungen anhand der Verbrennung fossiler Energievorkommen vorzubeugen, ist in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union ein Verzicht auf Gasthermen und Ölheizungsanlagen beschlossen worden. Seit diesem Zeitpunkt werden die Förderungen für veraltete Heizanlagen heruntergesetzt oder aber außer Kraft gesetzt und andererseits die Investition in umweltfreundlichere Heizsysteme umfassender honoriert. Im Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien spielen Photovoltaikanlagen in Landkreis Ostprignitz-Ruppin eine wesentliche Rolle.

Solarstrom ist umweltbewusst und, im Verhältnis zu fossilen Brennstoffen, unbegrenzt. Elektrischen Strom über eine Photovoltaikanlage zu erzeugen, ist weitaus preisgünstiger als auf klassischem Wege. Die Installation einer Solaranlage in Landkreis Ostprignitz-Ruppin rechnet sich ganz und gar nicht nur für neu errichtete Häuser. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient der Unterstützung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und garantiert dem Erzeuger, sowie er den Solarstrom dem örtlichen Netzbetreiber zur Verfügung stellt, eine zuvor vereinbarte Einspeisevergütung.

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Solarförderung, Photovoltaik und Solarthermie

Photovoltaikanlage, Solarstrom und Stromspeicher



Mit der Solaranlage in Landkreis Ostprignitz-Ruppin Energiekosten einsparen

Die Umwandlung von Sonnenergie in Wärme bzw. nutzbare thermische Energie wird Solarthermie genannt. Eine Solaranlage, auch Sonnenkollektor genannt, ist die technische Apparatur, die ebendiese Umwandlung ermöglicht. Sie hat eine ungemein positive Energiebilanz, denn sie nutzt Solarenergie, die, im Vergleich zur Verbrennung von Kohle und Öl, "umweltfreundlich" ist.

Eine Photovoltaikanlage in Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist sicher und effektiv planbar. Mit Ihrer eigenen Solarstromanlage können Sie ganz mühelos Ökostrom erzeugen, werden dafür belohnt und bräuchten sich ganz und gar nicht darum zu kümmern. Zusätzliche Stromspeicher als Erweiterung zur Photovoltaikanlage ergeben das höchstmögliche Energiesparpotenzial und für gut 20-25 Jahre bleiben Sie bei Ihrer Stromnutzung deutlich unabhängiger.

Wie viel kostet eine Photovoltaikanlage in Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Mit ca. 85 Prozent der Kosten schlagen allein die Solarpanels, der Wechselrichter und mehrere Leitungen zu buche. Teilweise beträchtliche Preisunterschiede ergeben sich aus verschiedenen Herstellungsverfahren für die jeweiligen Baugruppen der Solarthermie und für Photovoltaik. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus, mit einem Strombedarf von ca. 2000 bis 3500 kWh im Jahr, ergibt sich auf diese Weise ein Kostenaufwand von ungefähr 6500 bis 8500,- € für die Solarmodule.

Hinzu kommen noch rund 210,- € je kW für den Wechselrichter und, soll ein Stromspeicher Ihre Anlage unterstützen, noch einmal separate Kosten. Wem das zu kostspielig ist, der kann seine eigene Solaranlage in Landkreis Ostprignitz-Ruppin mieten. Hinzu kommen ebenso alljährliche Betriebskosten. Das können etwa Reparaturen oder die Miete des Einspeisezählers, je nach Netzbetreiber, um die 40-80,- € im Jahr sein. Durch diverse Subventionsprogramme, wie unter anderem dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz", gibt Ihnen die Bundesregierung auch Möglichkeiten zur Solarförderung in die Hand, die Sie bei der Investition in eine neue oder der Sanierung einer existierenden PV-Anlage unterstützen können.

Hinsichtlich der Tatsache, dass schon seit Jahren die Strompreise sich verteuern, indes die Preise für Solarmodule sinken, ist ein Wechsel zu umweltbewusstem Sonnenstrom auf jeden Fall sinnvoll.

Zusammenfassung über die Investitionskosten einer Photovoltaik-Anlage:

  • Solarmodule ca. 1350 - 1850,- € je kWp

  • Wechselrichter ca. 180 - 210,- € je kW

  • Montagesystem, abhängig von der Machart, ca. 120 - 150,- € je kWp

  • Stromspeicher, wenn mit eingeplant, ca. 270 - 370,- € je kWh

  • Kabel ca. 130 - 480,- €

  • Montagekosten ca. 180 - 230,- € je kWp

Alle angezeigten Kosten sind als Richtwerte zu sehen, diese sind abhängig von einigen Eckpunkten, etwa hinsichtlich der Größenordnung der Anlage, Menge der verwendeten Module oder regional abweichenden Montagekosten und können darum nur geschätzt werden.

Für ein korrektes Preisangebot, das auf Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmt ist, können Sie gleich hier kostenlos und unverbindlich Anfragen.

Welche Bedingungen müssen für die Verwendung von Photovoltaik in Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfüllt sein?

Das erste Kriterium ist, dass Ihnen die Immobilie gehört. Weil als Mieter sind Sie durchaus nicht befugt, auf dem Dach des Wohnhauses eine Photovoltaikanlage in Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu errichten.

Eine Solaranlage kann nur auf einem Satteldach, Pultdach oder auch Flachdach montiert werden. Andere Dachformen sind einfach zu klein für gebräuchliche Anlagen. Wenn Sie jährlich mindestens 2.000 - 3.000 kW/h Strom benötigen ist die Investition in eine Solaranlage sehr wohl interessant.

Unter idealen Umständen wohnen Sie auch in einem Landstrich, wo die Sonne regelmäßig erstrahlt. Dies ist technisch keine zwingende Prämisse.

Die Solarförderung in Landkreis Ostprignitz-Ruppin: interessante finanzielle Hilfeleistung für Eigenheimbesitzer

Für zahlreiche Hausbesitzer amortisiert sich Solarenergie, weil es gibt zwei Arten von Subventionen: den Investitionszuschuss für die Anschaffung einer neuen Photovoltaikanlage und die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der Investitionszuschuss muss vorweg vor dem Erwerb der PV-Anlage beantragt werden. Nach vorheriger Anmeldung und mit Inbetriebsetzung erhalten Sie die Einspeisevergütung. Sie ist die allgemein bekanntere Solar-Subvention und wird 20 Jahre lang ausgeschüttet.

Seit April 2020 bekommt der Eigentümer einer Eigenheim-Solaranlage (bis 10 kWp) eine Erstattung je Kilowattstunde. Der Aufbau der einzelnen PV-Module der Anlage erfolgt durch einen Elektriker oder auch einer qualifizierten Dachdeckerfirma. Ein Einspeisezähler misst detailliert die Energiemenge, die an den regionalen Netzbetreiber abgegeben wird. Das EEG legt diese Messvorrichtung fest.

Ab wann rechnet sich eine Solaranlage

Die benötigte Dauer bis Ihre Solaranlage erste Gewinne einbringt, stellt man gängiger Weise als Amortisationszeit dar. Sie resultiert unmittelbar aus den investierten Beträgen für den Betrieb der Anlage sowie ihrem Ertrag. Beispielrechnungen zeigen, dass diese bei Eigenfinanzierung innerhalb von 7 bis 10 Jahren liegt. Wird indessen ein Darlehen aufgenommen, so erstreckte sich die Amortisation locker auf durchschnittlich 13 bis 15 Jahre.

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Wissenswertes zum Thema Solaranlage

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Städte in Ostprignitz-Ruppin: Fehrbellin, Heiligengrabe, Kyritz, Lindow/Mark, Neuruppin, Neustadt/Dosse, Rheinsberg, Walsleben b. Neuruppin, Wittstock/Dosse, Wusterhausen/Dosse

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