Mit Bezug auf die Energiewende, hin zur Vermeidung schädlicher Umweltbelastungen mit Blick auf die Verbrennung fossiler Energievorkommen, ist in ganz Europa eine Ausmusterung von Öl- und Gasheizungen angebahnt worden. Seit dem werden die Subventionen für unzeitgemäße Heizungsanlagen heruntergeschraubt oder aber gestoppt und im Übrigen die Verwendung umweltbewusster Heizungstechnik intensiver honoriert. Im Zusammenhang mit den regenerativen Energien spielen Photovoltaikanlagen in Landkreis Lüchow-Dannenberg eine außerordentliche Rolle.
Sonnenenergie ist umweltschonend und, im Gegensatz zu fossilen Energieträgern, unendlich. In Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage produziert Solarenergie elektrischen Strom, und das sehr viel kostengünstiger als auf gewöhnlichem Wege. Die Installation einer Solaranlage in Landkreis Lüchow-Dannenberg rechnet sich keineswegs nur für Neubauten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient der Unterstützung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und garantiert dem Erzeuger, sobald er den Strom dem örtlichen Netzbetreiber zur Verfügung stellt, eine zuvor festgesetzte Einspeisevergütung.
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Solarförderung, Photovoltaik und Solarthermie
Photovoltaikanlage, Solarstrom und Stromspeicher
Sobald Sonnenergie in Wärme bzw. thermische Energie umgewandelt wird, so bezeichnet man dies als Solarthermie. Eine Solaranlage, auch Solarkollektor genannt, ist die technische Apparatur, die ebendiese Umwandlung vollzieht. Sie hat eine positive Energiebilanz, denn sie nutzt Solarenergie, die, anders als Kohle oder Erdöl, "sauber" ist.
Eine Photovoltaikanlage in Landkreis Lüchow-Dannenberg ist problemlos und effektiv planbar. Mit der Solarstromanlage können Sie umweltgerechten Ökostrom herstellen, werden hierfür belohnt und brauchen sich mitnichten drum zu kümmern. Photovoltaikanlagen mit einem geeigneten Stromspeicher ergeben das größtmögliche Energiesparpotenzial und für die nächsten 20-25 Jahre bleiben Sie bei Ihrer Stromnutzung viel eigenständiger.
Voraussetzung ist, dass Ihnen die Immobilie gehört. Als Mieter sind Sie nicht berechtigt, auf dem Hausdach eine Photovoltaik-Anlage in Landkreis Lüchow-Dannenberg aufzustellen.
Eine Solaranlage kann nur auf einem Flachdach, Pultdach oder Satteldach installiert werden. Einige Dachformen sind schlicht nicht nutzbar für konventionelle Anlagen. Wenn Sie pro Jahr zwischen 2.000 bis 3.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen ist die Anschaffung einer Solaranlage durchaus nützlich.
Unter idealen Umständen wohnen Sie auch noch in einer Gegend, in der die Sonne sehr gleichmäßig erstrahlt. Dies ist aus technischer Sicht keine wesentliche Bedingung.
Für etliche Hauseigentümer ist Solarenergie lohnenswert, denn unterm Strich gibt es zwei Arten von Subventionen: einerseits die Investitionshilfe für die Anschaffung einer neuen Photovoltaikanlage und zum anderen die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der Investitionszuschuss muss vor dem Kauf der Solaranlage beantragt werden. Nach vorheriger Registrierung und mit Indienststellung bekommen Sie die Einspeisevergütung. Sie ist die bekanntere PV-Subvention und wird 20 Jahre lang ausgezahlt.
Seit Anfang 2020 bekommt der Eigentümer einer Wohngebäude-Solaranlage (bis zu 10 kWp) eine Erstattung für jede Kilowattstunde. Der Aufbau der separaten PV-Panels der Anlage erfolgt durch einen Elektriker oder auch einer qualifizierten Dachdeckerfirma. Ein Einspeisezähler misst detailliert die Energiemenge, die in das regionale Stromnetz abgegeben wird. Das EEG legt diese Messvorrichtung fest.
Den notwendigen Zeitraum bis Ihre Solaranlage erste Gewinne erzielt, deklariert man als sogenannte Amortisationszeit. Sie resultiert unter anderem aus den finanziellen Aufwendungen für die Inbetriebnahme der Anlage als auch ihrem Ertrag. Beispielrechnungen zeigen, dass diese bei Eigenfinanzierung zwischen 7 und ca. 10 Jahren liegt. Wurde wiederum ein Kredit aufgenommen, so erstreckte sich die Amortisation locker auf 13 bis 15 Jahre.
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Solarförderung
Sie als Hauseigentümer können Zuschüsse vom Staat beantragen. Zum einen als Investitionsförderung und zum anderen Als Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG.
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Photovoltaik
Strom aus Sonnenenergie gehört zu den erneuerbaren Energien und um diesen zu gewinnen, benötigt man Photovoltaik-Technik in Form von Solarzellen als Solarmodul.
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Solarthermie
Eine weitere Form Solarenergie nutzbar zu machen ist die Solarthermie. Hierbei kommen Röhrenkollektoren zum Einsatz, die durch das Licht der Sonne erhitzt werden und Heizwärme erzeugen.
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Photovoltaikanlage
Strom mit der eigenen Photovoltaikanlage zu produzieren ist effizient und senkt die Stromkosten erheblich. Doch bei der Installation der Solaranlage gilt es einige Voraussetzungen und Anforderungen zu beachten.
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Solarstrom
Die Solarstromerzeugung gilt als völlig saubere und einfache Art der Energiegewinnung. Überschüssig gewonnener Solarstrom kann über die Einspeisevergütung an den regionalen Stromversorger verkauft werden.
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Stromspeicher
Ein Solarstromspeicher ermöglicht Ihnen den gewonnen Solarstrom auch nachts und an wolkigen Tagen nutzbar zu machen, ohne den Strom aus der Steckdose anzapfen zu müssen. Dies spart weitere Kosten.
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